Durch die Neuregelung der Corona-Bestimmungen ist in Hessen keine Zugangsbeschränkung (3G, etc.) für Sporthallen mehr notwendig.
(Die Regelung gilt ab 02.04.2022.)
Ebenso entfällt die Maskenpflicht und die Maximalpersonenzahl in den Umkleideräumen, dem Fitnessraum, dem Vereinsheim und den Toiletten.
Es wird empfohlen, wenn es in Innenräumen eng wird, weiterhin eine Maske zu tragen. In der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, das Buchungssystem im Erwachsenenbereich vorerst weiterzuverwenden.